2. weist den Rat und die Mitgliedstaaten d
arauf hin, dass die nukleare Abrüstung und die Nichtverbreitung von Kernwaffen dem Wesen nach zusammenhängen u
nd sich gegenseitig verstärken; ist der Auffassung, dass ein Fahrplan mit einem Zeitplan für die einzelnen Schritte der nuklearen Abrüstung mit den entsprechenden Fristen erforderlich ist, wenn der NVV weiter bestehen und gestärkt werden soll; fordert die Atommächte auf, ihrer Verpflichtung nach Artikel 6 des NVV nachzukommen, „in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksa
...[+++]me Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung“; betont, dass die Atommächte dieser Verpflichtung bislang nicht in ausreichendem Maß nachgekommen sind, obgleich dies von grundlegender Bedeutung ist, wenn die gesamte Nichtverbreitungsregelung weiterhin greifen soll; fordert die strikte Einhaltung des Atomtest-Moratoriums, bis der Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) in Kraft tritt;