Angesichts der sehr ernsten Lage in Syrien sollte eine weitere Organisation den im Beschluss 2011/273/GASP aufgeführten restriktiven Ma
ßnahmen unterworfen werden, um zu verhindern, dass diese
Organisation Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen, die derzeit in ihrem Eigentum sind oder von ihr gehalten oder kontrolliert werden,
dazu verwendet, dem syrischen Regime finanzielle Unterstützung zu gewähren, wobei jedo
...[+++]ch für einen befristeten Zeitraum erlaubt wird, dass eingefrorene Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen, die diese Organisation nachfolgend erhält, im Zusammenhang mit der Finanzierung von Handelsgeschäften mit nicht benannten Personen und Organisationen verwendet werden.