B. in der Erwägung, dass der IS durch die Au
flösung der syrisch-irakischen Grenze die Gelege
nheit bekommen hat, seine Präsenz in beiden Ländern zu verstärken; in der Erwägung, dass der IS in den letzten Monaten
seine territorialen
Eroberungen von Ostsyrien in den nordwestlichen Irak, einschließlich der zweitgrößten Stadt des Irak, Mossul, ausgedehnt hat; in der Erwägung, dass der IS Beri
...[+++]chten zufolge am 29. Juni 2014 ein „Kalifat“ oder einen „islamischen Staat“ in den von ihm kontrollierten Gebieten im Irak und in Syrien ausgerufen hat und dass sein Führer Abu Bakr al-Baghdadi sich selbst zum Kalifen ernannt hat; in der Erwägung, dass der IS die international akzeptierten Grenzen nicht anerkennt und seine Absicht erklärt hat, das „Islamische Kalifat“ auf andere Länder mit einer Mehrheit von Moslems auszuweiten;