Diese Initiative hat einen globalen C
harakter und umfaßt drei Aspekte: - ein Ausfuhrmoratorium für Antipersonenminen, das gegenüber der Außenwelt das Engagement der Union bekräftigen soll; - die Vorbereitung der Konferenz zur Revision des Übereinkommens von 1980, des sogenannten Übereinkommens über "unmenschliche Waffen", unter Angabe der Ziele, die die Union bei dieser Konferenz verfolgen wird; es wird
insbesondere darum gehen, die Verbote und Einschränkungen des Protokolls Nr. 2, das Minen betrifft, zu verstärken; - eine umfassen
...[+++]de Beteiligung der Union an den internationalen Bemühungen zur Minenräumung. Die Union trägt nämlich zur Finanzierung der unter der Ägide des Generalsekretärs der Vereinten Nationen veranstalteten Internationalen Minenräumkonferenz sowie zum Minenräumfonds der Vereinten Nationen bei und führt schließlich auch eigene Aktionen zur Minenräumung durch.