(a) nimmt zur Kenntnis, dass Untersuchungen zu den Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung erfolgen, ist aber der Ansicht, dass diese Untersuchungen auch vor, während und nach den Verhandlungen durchgeführt we
rden sollten, damit eine fortlaufende Bewertung sichergestellt ist; hebt es außerdem als wichtig hervor, durchweg ergebnisorientiert vorzugehen; vertritt die Auffassung, dass bei de
n Verhandlungen den Prioritäten und bedenklichen Sachverhalten, die bei den Folgenabschätzungen zutage treten, stärker Rechnung getragen werden
...[+++] sollte;