31. weist darauf hin, dass sich die Industrieländer verpflichtet haben, im Zeitraum 2010–2012 neue, zusätzliche Finanzmittel aus öffentlichen und privaten Quellen in Höhe von mindestens 30
Mrd. USD sowie bis 2020 100 Mrd. USD pro Jahr bereitzustellen, wobei der Schwerpunkt auf den anfällig
en und am wenigsten entwickelten Ländern liegen soll; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihren Verpflichtungen nachzukommen und dafür zu sorgen, dass die Mittel für Anpassungs- und Eindämmungsmaßnahmen zusätzlic
...[+++]h zur öffentlichen Entwicklungshilfe bereitgestellt werden, für welche 0,7 % des Bruttonationaleinkommens zugesichert wurden, und klarzustellen, welchen Anteil die öffentliche Hand beitragen wird; verweist auf die Notwendigkeit, im Hinblick auf diese Ziel nationale und internationale Ressourcen aus allen verfügbaren Quellen zu erschließen und einen Weg für zusätzliche Maßnahmen zur Senkung der Emissionen im Zeitraum 2013 bis 2020 zu finden; fordert die Konferenz der Vertragsparteien auf, einen Rahmen für die Finanzierung des Klimaschutzes während des Übergangszeitraums 2013–2020 festzulegen; betont, dass diese Finanzierungen auf der Grundlage fairer, transparenter und nichtdiskriminierender Regeln erfolgen und mit einem effizienten Kapazitätsaufbau, dem Abbau tarifärer und nichttarifärer Handelshemmnisse für Umweltgüter, -leistungen und -investitionen, der konkreten Unterstützung von Infrastrukturen mit geringen Emissionen sowie klaren und vorhersehbaren Regeln einhergehen müssen;