(21) Um die Erfüllung der Aufgaben der Agentur effektiv sicherzustellen, sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission in einem Verwa
ltungsrat vertreten sein, der über die erforderlichen Befugnisse verfügt, d
en Haushaltsplan zu erstellen und seine Ausführung zu überprüfen, entsprechende Finanzvorschriften und transparente Verfahren für die Entscheidungsfindung der Agentur festzulegen, das Arbeitsprogramm der Agentur anzunehmen, sich eine Geschäftsordnung zu geben, die internen Verfahrensvorschriften der Agentur f
...[+++]estzulegen und den Direktor zu ernennen und des Amtes zu entheben.