Angesichts der hö
heren Mobilität der Bürger in der Europäischen Union, die eine Zunahme der Zahl „internationaler“ Ehepaare zur Folge hat, bei denen die Ehegatten über unterschiedliche Staatsbürg
erschaften verfügen oder in verschiedenen Mitgliedstaaten bzw. in
einem Mitgliedstaat wohnen, von dem zumindest
einer der Ehegatten kein Staatsbürger ist, und aufgrund der hohen
...[+++] Scheidungsrate in der Europäischen Union ist es zwingend notwendig geworden, Rechtsvorschriften zum geltenden Recht und der Zuständigkeit in Ehesachen zu erlassen, von denen jedes Jahr immer mehr Bürger betroffen sind.