Q. in der Erwägung, dass der Bürgerbeauftragte in Beantwortung der Stellungnahme der Kommission vom 27. Juni 2002 die negative Haltung zu dem Vorschlag bedauerte und in einem Schreiben an den Präsidenten des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2002 vorschlug, das Europäische Parlament solle aufgrund der langen Zeit, seit der dieses Thema erörtert wird, und in Anbetracht der wichtigen Entwicklungen im Rechtsbereich, die in der Europäischen Union stattgefunden haben, die dem Rat gemäß Artikel 195 des EG-Ver
trags zur Billigung vorgelegten Änderungen zurückziehen, und die Dienststellen des Bürgerbeauftragten und des Europäischen Parl
...[+++]aments sollten die Frage der Überarbeitung des Statuts des Bürgerbeauftragten gemeinsam prüfen, wenn am 1. April 2003 ein neuer Europäischer Bürgerbeauftragter sein Amt antritt,