i
n der Erwägung, dass Wanderarbeitnehmer wie zum Beispiel Hausangestellte einer mehrfachen Diskriminierung ausgesetzt sein können und besonders anfällig für geschlechtsspezifische Ausprägungen von Gewalt und Diskriminierung sind, weil sie häufig unter schlechten und irregulären Bedingungen arbeiten; in der Erwägung, dass konkrete Anstre
ngungen unternommen werden sollten, um die Misshandlung, die unregelmäßige Bezahlung, die ungerechtfertigte Entlassung, den sexuellen Missbrauch dieser Beschäft
igen und G ...[+++]ewaltakte gegen sie zu verhindern.