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. in der Erwägung, dass in einer Untersuchung der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission aus dem Jahr 2011 die Schlussfolgerung gezogen wurde, dass mit portablen Emissionsmesssystemen (PEMS) ermittelte NOx-Emissionen von Dieselfahrzeugen erhe
blich über den nach Euro 3 bis 5 geltenden Emissionsgrenzwerten liegen und die durchschnittlichen NOx-Emissionen den Grenzwert im Fall ganzer Testreihen um das Zwei- bis Vierfache und bei Einzeltests bis um das 14-fache überschreiten; in der Erwägung, dass in einem weiteren Bericht der Gem
...[+++]einsamen Forschungsstelle aus dem Jahr 2013 die Schlussfolgerung gezogen wird, dass die für Euro-5-Fahrzeuge geltenden Emissionsgrenzwerte bei Euro-6-Fahrzeugen möglicherweise überschritten werden; in der Erwägung, dass aus einer Untersuchung des ICCT vom Oktober 2014 hervorgeht, dass die NOx-Emissionen getesteter Dieselfahrzeuge im Straßenverkehr im Durchschnitt siebenmal höher sind als die nach Euro 6 geltenden Grenzwerte;