« Im Gegensatz zur Bandenbildung, bei der alle Mitglieder per
sönlich die Absicht haben, Mitglied zu sein oder sich an dem Begehen der Straftaten zu beteiligen, besitzt die kriminelle Org
anisation eine oder mehrere Strukturen, von denen einige legal sind, die aber zur Zielsetzung der Organisation beitragen. Eine kriminelle Organisation hat Mitglieder, die n
icht beabsichtigen, selbst Straftaten zu begehen - was sie zu Komplizen mache
...[+++]n würde -, die aber wohl an der Organisation mitarbeiten. [...] Bei der Bandenbildung ist die persönliche Bereicherung des Bandenmitglieds das Hauptziel, während kriminelle Organisationen eine Hierarchie haben, die dazu führt, dass die Bereicherung meist an die Führung geht, wobei die einfachen Mitglieder eher eine Form von (bisweilen legalem) Lohn erhalten » (ebenda, Nr. 954/17, S. 29).