« Die Anträge auf Beihilfen für Investitionen, die für die Erzeugung von in Artikel 8 erwä
hnten Produkten von differenzierter Qualität notwendig geworden sind und vorher mit dem Wallonischen
Qualitätszeichen in Anwendung des Dekrets vom 7. Sept
ember 1989 versehen waren, können berücksichtigt werden, wenn sie zwischen dem 1. September 2004 und dem Inkrafttreten der Ministerialerlasse zur Zulass
ung der Lastenhefte betreffend die erwäh ...[+++]nten Produktionen als Lastenheft, das zu einer Produktion von differenzierter Qualität führt, die Anspruch auf die Beihilfen für Investitionen gibt».