17. weist darauf hin, dass die FRONTEX bei der Zusammenarbeit mit Drittstaaten die Positionen der M
itgliedstaaten, die besondere Erfahrungen mit dem Zustrom von Migranten aus den b
etreffenden Ländern haben, in angemessener Weise berücksichtigen muss; ist der Auffassung, dass jegliche Beteiligung
von Drittstaaten an gemeinsamen Operationen von Mitgliedstaaten, die von der FRONTEX koordiniert werden, von dem Staat, in dem die Operat
...[+++]ion stattfindet, genehmigt werden muss;