In Anbetracht des umfassenden Charakters der Richtlinie, die sich auf verschiedene Bereiche de
s nationalen Rechts erstreckt, haben sich die meis
ten Mitgliedstaaten entschieden, sie mit zahlreichen und unterschiedlichen Rechtsakten in den folgenden fünf Hauptbereichen umzusetzen: Strafgesetzbücher, spezielle Rechtsakte zur Bekämpfung des Menschenhandels, Gesetze zum Schutz der Opfer krimineller Handlungen, Rechtsakte zur Festlegung von Maßnahmen zum Schutz von Kindern sowie Rechtsvorschriften zur Regelung der Einre
...[+++]ise und des Aufenthalts von Drittstaatsangehörigen.