1. begrüßt die Mitteilung der Kommission zur Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen; teilt die Ansicht, dass Katastrophenverhütung und Intervention nicht voneinander zu trennen sind; bekräftigt die frühere Arbeit des Parlaments zu diesem Thema und bedauert, dass die Kommission noch keine Legislativvorschläge vorgelegt hat, die den Vorschlägen des Parlaments entsprechen; hält es für notwendig, unter Berücks
ichtigung eines holistischen Ansatzes umfassende Rechtsvorschriften und Leitlinien mit Mindeststandards für eine wirksamere EU-Politik zum Katastrophenschutz festzulegen; weist darauf hin, dass es
...[+++] gemäß dem Vertrag von Lissabon andernfalls zulässig ist, auf die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zurückzugreifen, und dass dieses Thema somit auch in diesem Rahmen behandelt werden kann;