8. ist der Überzeugung, dass es bei dem Arbeitsprogramm des Rechnungshofs eines gewissen Maßes an Flexibilität bedarf, damit er sich rasch an wichtige unerwartete Sachverhalte anpassen kann, die
möglicherweise eine besondere Prüfung oder Beachtung erfordern, und nicht mehr relevante Inhalte des Programms nicht weiter berücksichtigt werden müssen; erachtet es außerdem für wichtig, dass beim Rechnungshof ein gewisses Maß an Vielfalt und Ausgewogenheit erreicht wird und man sich nicht allzu sehr und allzu häufig auf bestimmte Handlungsfelder konzentriert; lenkt die Aufmerksamkeit des Rechnungshofs auf die politischen Prioritäten der Geset
...[+++]zgeber und auf die Fragen, die für die Unionsbürger von besonderem Interesse sind, wie sie vom Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments mitgeteilt werden;