8. betont erneut, dass, wie der Internationale Gerichtshof in Den Haag bereits im Oktober 1975 in einem Gutachten feststellte
, die Hoheitsgewalt Marokkos über die Westsahara
völkerrechtlich nie anerkennt wurde; erklärt, dass Mar
okko das Gebiet der Westsahara unrechtmäßig besetzt und daher nicht über die natürlichen Ressourcen in diesem Gebiet bestimmen darf; fordert die EU auf, das Königreich Marokko aufzufordern, in Bezug auf di
...[+++]e Nutzung der natürlichen Ressourcen in der Westsahara das internationale Recht zu achten;