(45) Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung hinsicht
lich der Einfuhren, sollten der Kommission auch Durchführungsbefugnisse hinsichtlich der folgenden Maßnahmen übertragen werden: Fe
stlegung pauschaler Mengen landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die für die Herstellung der landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnisse als verwendet gelten sollen für die Zwecke der Herabsetzung oder des schrittweisen Auslaufens der Einfuhrzölle, die unter den präferenziellen Handelsverkehr fallen, und Festlegun
...[+++]g der entsprechenden Nachweispflichten , der jährlichen Zollkontingente und des für die Einfuhr landwirtschaftlicher Verarbeitungserzeugnisse und bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen der Union anzuwendenden Verwaltungsverfahrens , Verfahren für die Anwendung der in internationalen Übereinkünften oder dem Rechtsakt zum Erlass der Einfuhr- oder Ausfuhrregelung vorgesehenen Sonderbestimmungen, insbesondere der Garantien zum Nachweis der Art, der Herkunft und des Ursprungs des Erzeugnisses, zur Anerkennung des Dokuments zur Überprüfung dieser Garantien, die Vorlage eines durch das Ausfuhrland ausgestellten Dokuments und zur Bestimmung und Verwendung der Erzeugnisse; Festlegung der Gültigkeitsdauer der Einfuhrlizenzen, der Verfahren zur Stellung von Sicherheiten und ihrer Höhe, Verwendung dieser Einfuhrlizenzen und erforderlichenfalls spezifische Maßnahmen , insbesondere bezüglich der Bedingungen für die Stellung von Einfuhranträgen und deren Genehmigung im Rahmen des Zollkontingents sowie der entsprechenden Nachweispflichten .