19. unterstreicht, dass Städte Teil des größeren funktionalen Raums sind und nicht isoliert betrachtet werden können; fordert die Kommission auf, den Grundsatz der n
achhaltigen Regionalentwicklung auch im Hinblick auf die Erreichung einer effizienteren und nachhaltigeren städtischen Entwicklung bei der Ausarbeitung ihrer Städteagenda einzuhalten, insbesondere in den Sektoren Infrastruktur, öffentliche Dienstleistungen (insbesondere Bildung), Gesundheit und Pflege, zusammen mit koordinierten, integrierten, strategischen und nachhaltigen öffentlichen Verkehrsnetzen, die dazu beitragen, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und die Mobilitä
...[+++]t sowie die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben der Arbeitnehmer zu verbessern; regt den Aufbau solcher Verkehrsnetze in grenzüberschreitenden Ballungsräumen an, denn städtische Gebiete sollten nicht nur auf regionaler und nationaler Ebene, sondern auch grenzübergreifend logistisch miteinander vernetzt werden;