Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Beihilfen nur beibehal
ten werden sollten, wenn sie wirklich zur Erhaltung und Verbesserung der genetischen Qualität des Tierbestands beitragen. Beihilfen, die zur Deck
ung eines Teils der Kosten der Haltung einzelner männlicher Zuchttiere gewährt
werden, können nicht als mit diesem Ziel vereinbar angesehen
werden, da sie lediglich Landwirte für
Kosten entschädigen, die diese im Rahmen ihrer Täti
...[+++]gkeit normalerweise tragen müssten.