(13) Um in angemessener Weise zu berücksichtigen, daß von bestimmten Produkten lediglich ein niedriges Risiko ausgeht
, sollten deren Wirkstoffe in einen besonderen Anhang aufgenommen werden. Stoffe,
deren hauptsächliche Verwendung nicht die Schädlingsbekämpfung
ist, die jedoch in geringerem Maße - entweder unmittelbar oder in einem Produkt, das den Wirkstoff sowie ein einfaches Verdünnungsmittel enthält - als Biozid zum Einsatz gelangen, sollten in einen eigenen beson
deren ...[+++] Anhang aufgenommen werden.