2.10. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass das Personal der zur Meldung von Geldwäschedelikten verpflichteten Stellen über Typologien und Bedrohungen auf dem
Laufenden gehalten wird, und sie sollten in Zusammenarbeit mit den Finanz- und sonstigen Einrichtungen dafür sorgen, dass die Nutzer von Finanzdienstleistungen
darüber aufgeklärt werden, wie sie die Anstrengungen, die von Seiten des öffentlichen und des privaten Sektors zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und sonstiger schwerwiegender Wirtschaftsdelikte unternom
...[+++]men werden, unterstützen können.