(5) Bei Kreditvertr
ägen, bei denen ein fester Sollzinssatz für einen Anfangszeitraum von mindestens fünf Jahren vereinbart wurde, nach dessen Ablauf ein neuer
fester Sollzinssatz für einen weiteren Zeitraum von mehreren Jahren ausgehandelt wird, bezieht sich die Berechnung des zusätzl
ichen, als Beispiel dienenden effektiven Jahreszinses, der im ESIS-Merkblatt angegeben wird, nur auf die anfänglichen Festzinsperiode, wobei von der Annahme ausgegangen wird, dass das Restkapital am Ende des Zinsf
...[+++]estschreibungszeitraums zurückgezahlt wird.