Wird die Kündigung vom Angestel
lten ausgesprochen, werden die Kündigungsfristen wie folgt festgelegt: - fünf
undvierzig Tage für Angestellte, die seit weniger als fünf Jahren angestellt sind, - neunzig Tage für Angestellte, die seit fünf Jahren bis unter zehn Jahren angestellt sind, - hundertfünfunddreißig Tage für Angestellte, die seit mindestens zehn Jahren angestellt sind, - hundertachtzig Tage für Angestellte, die seit fünfzehn Jahren und mehr angestellt sind, insofern ihre jährliche Entlohnung 32.200 EUR übers
...[+++]teigt.