118. nimmt zur Kenntnis, dass die Mitgliedstaat
en im Haushaltsjahr 2011 172,7 Mio. Euro von den Empfängern wieder eingezogen haben und dass der von den Empfängern am Ende des Jahres noch einzuziehende ausstehende Gesamtbetrag 1 206,9 Mio. Euro betrug, von denen 458 Mio. Euro im Einklang mit der 50/50-Regel den Mitgliedstaaten für EGFL-Ausgaben angelastet wurden; anerkennt, dass ca. 25,7 Mio. Euro für die Fälle, die im Laufe des Haushaltsjahres 2011 für nicht einziehbar erklärt wurden, zulasten des EU-Haushalts gehen; weist darauf hin, dass die GD AGRI die Rechnungen für alle anhängigen Fälle, die noch aus den Jahren 2006 oder 2002 stam
...[+++]men, per Beschluss 2011/272/EU vom 29. April 2011 abgeschlossen hat und dass gemäß der 50/50-Regelung 27,8 Mio. Euro den Mitgliedstaaten angelastet wurden, während 29,2 Mio. Euro als nicht wiedereinziehbar geltende Beträge dem EU-Haushalt angelastet wurden;