30. verweist auf seine früheren Forderungen nach einer genaueren Prüfung der Probleme, die einzelstaatliche Parlamente haben, um die Funktionsweise des bestehenden Systems zu verbessern; ist der Ansicht, dass es auch wünschenswert wäre, Schritte zur Stärkung dieses Mechanismus zu prüfen, die – etwa im Zusammenhang mit einer zukünftigen Überarbeitung des Vertrags
– einzelstaatlichen Parlamenten mehr Rechte einräumen könnten; schlägt vor, dass dabei die angemessene Zahl der einzelstaatlichen Parlamente, die notwendig ist, um ein solches Verfahren einzuleiten, überprüft werden könnte, wie auch die Frage, ob das Verfah
...[+++]ren auf Gründe der Subsidiarität beschränkt sein sollte, und die Frage, welche Wirkungen das Verfahren haben sollte, insbesondere unter Berücksichtigung der jüngsten Erfahrungen mit dem „Verfahren der gelben Karte“; erachtet eine solche Diskussion als nützliche Phase in der Entwicklung der den einzelstaatlichen Parlamenten übertragenen Befugnisse, wobei die Anreize zur Ausübung von Kontrolle den Auswirkungen auf europäischer Ebene angepasst werden;