11. betont, dass eine Aufwertung der Funktion des Rechnungsführers kein Rückschritt zum alten Syst
em wäre, in dem der damalige "Finanzkontrolleur" eine Genehmigungsfunktion für Zahlungen und Verpflichtungen hatte und ex-ante- Prüfungen von Transaktionen vornahm; unterstreicht den Unterschied zwischen dem alten System und der Forderung, die Funktion des Rechnungsführers aufzuwerten, so dass er in der Lage wäre, ex-ante-Systemprüfungen und ex-post-Stichproben von Transaktionen vorzunehmen; bedauert, dass die Kommission weiterhin das irreführende und falsche Argument vorbringt, dass eine gestärkte Rolle des Rechnungsführers in der Kontrol
...[+++]lstruktur ein Rückschritt zum alten System und die Unterschrift des Rechnungsführers unter den Rechnungsabschluss nur eine Formalität wäre;