(1b) Die z
uständigen Behörden werden mit einem zuverlässigen System ausgestattet, mit dem sie die internationalen Handelswege von Holz und Holzerzeugnissen zurückverfolgen können, und mit öffentlichen Überwachungs
systemen, mit denen beurteilt wird, inwieweit die Marktteilnehmer ihren Verpflichtungen nachkommen, und die Marktteilnehmer dabei unterstützt
werden, die Lieferanten zu ermitteln, bei denen ein hohes Risiko besteht, dass sie mit Holz und Holzerzeugnissen aus illegalem Einschlag handel
...[+++]n.