4. misst dem ehrgeizigen legislativen Überarbeitungsprozess, der mit einem Prozess zur Modernisierung der Kartellbestimmungen eingeleitet und mit wichtigen Reformen bei der Kontrolle von Zusammenschlüssen fortgesetzt wurde, größte Bedeutung bei und ermutigt die Kommission, ihre Arbeiten in Richtung auf neue gestraffte Verfahren für die Kontrolle staatlicher Beihilfen mit Blick auf die bevorstehende Erweiterung der EU zu beschleunigen; stellt fest, dass die Zuständigkeiten der Europäischen Kommission zur Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen nach Maßgabe der Kartellrechtsbestimmungen ausgew
eitet worden sind; betont nachdrücklich, dass ...[+++] es zwischen der Zielsetzung der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen und der Bekämpfung von Kartellübertretungen einen wesentlichen Unterschied gibt; weist darauf hin, dass bei einer Untersuchung von Konzentrationen im Gegensatz zu Kartellübertretungen nicht von unlauteren Absichten der fusionierenden Parteien ausgegangen wird; fordert die Kommission auf, erneut eine Verstärkung der Untersuchungsmöglichkeiten im Rahmen der Fusionskontrollverordnung in Erwägung zu ziehen; weist darauf hin, dass die Kommission auf jeden Fall deutlich machen sollte, dass sie bei der Ausarbeitung der Verfahren die allgemein geltenden Grundsätze des Prozessrechtes beachten wird, soweit diese nicht in der Verordnung selbst niedergelegt sind;