Der Antragsteller brachte vor, dass die Kommission aufgrund der mangelnden Kooperationsbereitschaft der chinesischen Regierung und der Tatsache, dass die chinesische Regierung Beweise hätte vorlegen müssen, dass den OBS-Herstellern im UZ keine Vorteile aus diesen Programmen erwachsen seien, die Höhe der Subvention für zwei Steuerregelungen für Unternehmen mit ausländischer Beteiligung, d. h. die Einkommensteuergutschrift beim Erwerb im Inland hergestellter Anlagen und die Steuerbefreiungen im R
ahmen des "two free/three half"-Programms (zwei Jahre steuerfrei / drei Jahre zum halben Steuersatz) für "produktive" Unternehmen mit ausländische
...[+++]r Beteiligung (FIE), hätte festlegen müssen.