26. weist darauf hin, dass der Anweisungsbefugte nach der Finanzre
gelung des Zentrums eine Mittelbindung vornehmen muss, bevor er eine rechtliche Verpflichtung gegenüber Dritten eingeht, und bedauert, dass für die Ausgaben des Zentru
ms im Jahr 2005 vor Eingehen derartiger rechtlicher Verpflichtungen keine Mittelbi
ndungen vorgenommen wurden; bedauert, dass im gleichen Zeitraum sämtliche Zahlungen des Zentrums v
...[+++]om Rechnungsführer ohne entsprechende vom Anweisungsbefugten ausgestellte Zahlungsanordnungen geleistet wurden;