Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) hat in einem U
rteil festgestellt, dass die Pflicht zum Einholen einer Arbeitserlaubnis für Arbeitnehmer aus Drittländern, die bereits in dem Land, in dem ihr Arbeitgeber
niedergelassen ist, einen regulären Arbeitsvertrag besitzen, über das hinausgeht, was als Voraussetzung für die Dienstleistungs
erbringung verlangt werden darf (Urteil vom 9. August 1994, Rechtssache C-43/93, Va
...[+++]nder Elst).