Die Kommission hatte wettbewerbsrechtliche Bedenken geäußert, da durch den Zusammenschluss in der ursprünglich angemeldeten Form zwe
i enge Wettbewerber verschwinden und der Wettbewerb auf dem niederländischen Markt für Premium-Pay-TV-Kanäle auf Vorleistungsebene deutlich geschwächt würde. Gleichzeitig hätte die gesteigerte Ve
rhandlungsmacht von Liberty Global gegenüber den Fernsehsendern das Unternehmen in die Lage versetzt, innovative Lösungen für die Bereitstellung audiovisueller Inhalte über das Internet („Over
...[+++]-the-Top-“ bzw. „OTT-Dienste“) zum Nachteil der Verbraucher zu behindern.