Der Hof wird gefragt, ob Artikel 1675/13 § 3 des G
erichtsgesetzbuches gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung verstosse, wenn er so au
sgelegt werde, dass kein Erlass für Schulden gewährt werden könne, die Schadenersatz beinhalteten, der für die Wiedergutmachung einer durch eine Straftat verursachen Körperv
erletzung zuerkannt worden sei, wobei der Schuldner wegen dieser Straftat strafrechtlich verurteilt worden sei, während ein S
...[+++]chuldner, der eine Körperverletzung verursacht habe durch eine Straftat, für die er nicht strafrechtlich verurteilt worden sei, wohl Schuldenerlass erhalten könne.