A. in
der Erwägung, dass Safiya Hussaini vom Scharia-Berufungsgericht von Sokoto am 25. März 2002
und die 18-jährige Hafsatu Abubakar bereits vorher, nämlich am 24. Januar 2002, freigesprochen wurde, jedoch unter Hinweis darauf, dass sämtliche Menschenrechte von Safiya
Hussaini und Hafsa
tu Abubakar gewahrt werden müssen, damit sie sich wieder voll in die nigerianische Gesellschaft integr
...[+++]ieren können,