A. in
der Erwägung, dass Gewalt gegen Frauen in Konfliktgebieten häufig Ausdruck der bereits in Friedenszeiten gegebenen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ist, und in der Er
wägung, dass dieses Jahr der Internationale Tag für die Beendigung der Gewalt
gegen Frauen zusammen mit de
m 10. Jahrestag der Resolution 1325 ...[+++] des Sicherheitsrats der Ve
reinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicherheit begangen
wird, in der erstmals die unverhältnismäßig schweren und einzigartigen Auswirkungen bewaffneter K
onflikte auf Frauen angesprochen werden und eine Verbindung zwischen den Erfahrungen von Frauen in Konflikten und der Wahrung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit hergestellt wird und die sich auf die miteinander verknüpften thematischen Bereiche Mitwirkung, Schutz, Konfliktverhütung, Nothilfe und Wiederaufbau bezieht,