(18) „gewerbliche Garantie“ jede dem Verbraucher gegenüber eingegangene Verpflichtung de
s Gewerbetreibenden oder Herstellers (Garantiegebers), den Kaufpreis zu erstatten
oder Waren zu ersetzen, nachzubessern
oder Kundendienstleistungen für sie zu erbringen, falls sie nicht die Eige
nschaften aufweisen sollten, die in der Garantieerklärung
oder der einschlägigen Werbung, wie sie bei
oder vor dem Abschluss des Ver
...[+++]trags verfügbar war, beschrieben sind.