BR. in der Erwägung, dass Geheimdienste durch Massenüberwachungsmaßnahmen Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten, die von EU-Bürgern im Rahmen von Vereinbarungen über Cloud
-Dienste bei großen US-amerikanischen Cloud-Anbietern gespeichert oder anderweitig verarbeitet werden; in der Erwägung, dass die US-amerikanischen Geheimdienste auf personenbezogen
e Daten zugegriffen haben, die auf in der EU befindlichen Servern gespeichert sind oder anderweitig verarbeitet werden, indem sie die internen Netze von Yahoo und Google anzapften;
...[+++]in der Erwägung, dass derartige Aktivitäten eine Verletzung der internationalen Verpflichtungen und der europäischen Grundrechtsnormen, einschließlich des Rechts auf die Achtung des Privat- und Familienlebens, auf die Vertraulichkeit der Kommunikation, auf Unschuldsvermutung, auf die Freiheit der Meinungsäußerung, auf Informationsfreiheit, auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und auf unternehmerische Freiheit darstellen; in der Erwägung, dass nicht ausgeschlossen ist, dass auch in den Cloud-Diensten von öffentlichen Behörden, Unternehmen und Einrichtungen der Mitgliedstaaten gespeicherte Daten von den Geheimdiensten abgegriffen wurden;