Diese Zuschüsse: - werden auf 50 % der Durchführungskosten der Akte zur Erweiterung des Umkreises der betroffenen anerkannten Stadterneuerungsmaßnahme festgesetzt; - unterliegen der Einreichung einer Akte, die mindestens die folgenden Unterlagen (bzw. Elemente) beinhaltet: 1. die Beweisf
ührung, einerseits, dass die Umsetzung der geplanten Erweiterung des anerkannten Umkreises unerlässlich ist, und anderseits, dass die vorgeschlagenen Abgrenzungen der geplanten Erweiterung in Übereinstimmung mit dem anerkannten Umkreis stehen; 2. die Aufzählung und die Beschreibung der Projekte, die durchgeführt werden müssen, um die Ziele zu erreichen,
...[+++] die der geplanten Erweiterung des Umkreises zugrunde liegen; 3. die finanzielle Veranschlagung der Kosten für die in dieser geplanten Erweiterung des Umkreises zu führenden Aktionen (Phasierung, Anschaffungen, Arbeiten, usw.) ; 4. das Gutachten des lokalen Stadterneuerungsausschusses, wenn ein solcher Ausschuss vorhanden ist, oder mangels dessen, des Gemeindeausschusses; 5. einen Auszug aus dem Protokollbuch des Gemeinderats, in dem dieses Projekt zur Erweiterung des Umkreises der anerkannten Stadterneuerungsmaßnahme und die vorstehend unter 1, 2, 3 aufgeführten Angaben genehmigt worden sind; sowie deren Genehmigung, auf Gutachten des Regionalausschusses für Raumordnung - Abteilung aktive Planung - und der Verwaltung, durch den Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich die Stadterneuerung gehört.