8. ist zutiefst besorgt darüber, dass die Rolle des IAB beim Verfahren der Folgenabschätzung in dem Entwurf der überarbeiteten Leitlinien nicht genauer festgelegt wird; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, dieses Versäumnis zu überdenken und in einem neuen Entwurf der überarbeiteten Leitlinien als Reaktion auf die Anmerkungen des Parlaments die Verfahren in Verbindung mit dem IAB zu verdeutlichen, und
fordert, dass alle Initiativen, für die eine Folgenabschätzung erforderlich ist, einem positiven Gutachten des IAB unterliegen sollten; ist der Ansicht, dass das Kollegium der Kommissionsmitglieder
keine legislativen ...[+++]oder nichtlegislativen Initiativen prüfen sollte, für die es keine vom IAB gebilligte Folgenabschätzung gibt;