Wenn aber die Privatisierung durch Verkauf des Unternehmens erfolgt, kann angenommen werden, dass keine staatliche Beihilfe vorliegt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: erstens, das Unternehmen wird in einem Ausschreibungsverfahren verkauft, das für alle Interessenten offen, transparent und diskriminierungsfrei
ist; zweitens, es gelten keine Bedingungen, die bei vergleichbaren Geschäften zwischen Privaten nicht üblich sind und zu einem niedrigeren Kaufpreises führen können; drittens, das Unternehmen wird an den Meistbietenden verkauft; viertens, die Bieter erhalten ge
...[+++]nug Zeit und ausreichende Informationen, um die Vermögenswerte, für die sie ein Angebot abgegeben wollen, ordnungsgemäß bewerten zu können (7).