In der Erwägung, dass sich die Regierung aus den angeführten Gründen den Stellungnahmen der Gemeinde und des RARO anschliesst, dass sie aufgrund der Schlussfolgerungen der Umweltverträglichkeitsprüfung hinzufügt, dass die von der SA Fluxys in Betracht gezogenen Massnahmen wie die Annahme eines alternativen Verlegeplans (Verkehr der Baustellenfahrzeuge auf der durch Platten geschützten bestehenden Leitung) eine Verringerung der beanspruchten Fläche auf 25 m und örtlich auf 21 m für die Durchquerung des Natura 2000 Gebiets erlaubt, was die Auswirkungen während der Arbeiten reduzieren kann; dass zusätzliche Milderungsmassnahmen in Konzertierung mit der Abteilung Natur und F
orstwesen getroffen werden ...[+++] können, wie es in der Umweltverträglichkeitsprüfung empfohl
en wird; dass alle diese Massnahmen, mit Ausnahme der Bestimmung eines Reserveumkreises mit einer verringerten Breite, im Rahmen der Genehmigung getroffen
werden müssen; dass ausserdem die Grundstücke, die den Eheleuten Wiese-Küsters gehören, und durch welche die geplanten Leitungen laufen, in einem Agrargebiet liegen; dass im vorliegenden Fall das Vorhandensein von Leitungen in keinem Widerspruch zu der geplanten Zweckbestimmung dieser Gelände steht, da es keine Beschränkung für normale landwirtschaftliche Tätigkeiten über den Leitungen besteht; dass es daher von einer Minderung des Immobilienwerts keine Rede sein kann;