Aus einer Gegenüberstellung der Optionen ergab sich, dass i) die gesteckten Ziele sich eher mit ve
rbindlichen als mit nicht verbindlichen
Maßnahmen erreichen lassen, dass ii) Maßnahmen, die gleichermaßen auf Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, d. h. auf geschäftsführende und
nicht geschäftsführende Direktoren, abzielen, wirksamer sind als Maßnahmen, die sich nur an eine Gruppe wenden, und dass iii) verbindliche Maßnahmen für die Gesellschaft und die Wirtschaft vorteilhafter sind als
nicht verbindliche Maßnahme
...[+++]n.