126. nimmt die Anmerkung des Rechnungshofs zur Kenntnis, der in der repräsentativen statistischen Stichprobe festgestellte Anteil der fehlerbehafteten Projekte belaufe sich auf 43 % und für eine große Zahl dieser Projekte seien überhöhte Ers
tattungen geleistet worden; ist jedoch der Auffassung, dass diese Anmerkung durch die Erklärung der Kommission relativiert werden muss, sie sei sich der Mängel bei fünf von sechs der betroffenen Programme bewusst und habe Abhilfemaßnahmen ergriffen; nimmt die zweite Erklärung der Kommission, die vom Rechnungshof unter Ziffer 6.20 seines Jahresberichts gestützt wird, zur Kenntnis
...[+++], bei 58 % der Fehler handle es sich um Fehler im Zusammenhang mit der Einhaltung von Rechtsvorschriften, die sich nicht auf die Erstattung der Ausgaben auswirkten;