34. bekräftigt erneut die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, die Freiheit zu glauben oder nicht zu glauben, eine frei gewählte Religion auszuüben oder die Religion zu wechseln; verurteilt jede Form von Diskriminierung
und Intoleranz und vertritt die Auffassung, dass der Säkularismus, definiert als strenge Trennung zwischen politischen und religiösen Stellen, sowie die Unparteilichk
eit des Staates die besten Mittel sind, um Nichtdiskriminierung und Gleichheit zwischen den Religionen sowie zwischen Gläubigen und Nichtgläubige
...[+++]n sicherzustellen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu schützen, einschließlich die Freiheit derjenigen ohne Religion, als Folge überzogener Ausnahmen für Religionen von Gleichheits- und Nichtdiskriminierungsgesetzen nicht diskriminiert zu werden;