Deshalb sollten entlassene Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag und Leiharbeitnehmer ebenso als entlassene Arbeitskrä
fte im Sinne dieser Verordnung gelten wie geschäftsführende Inhaber von Kleinunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten, Selbständige und Arbeitskräfte, die ei
n neues Unternehmen gründen oder ein bestehendes Unternehmen üb
ernehmen wollen, um eine neue Einkommensquelle zu erschließen oder so
...[+++]lche, die ihre Erwerbstätigkeit aufgeben.