Der Standpunkt des Rates, demzufolge die betroffenen Frauen gemäß de
m einzelstaatlichen Recht einen Anspruch auf eine angemessene Mutterschaftsleistung haben sollten, die es ihnen ermöglicht, ihre Berufstätigkeit aufgrund
von Schwangerschaft oder Mutterschaft mindestens 14 Wochen lang zu unterbrechen, kann als Fortschritt gegenüber der bestehenden Situation aufgefasst werden, wenn man unterstreicht, dass dieser Zeitraum von 14 Wochen ein Minimum darstellt, das von den Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung ihres abweichenden Status wi
...[+++]e auch ihrer besonderen Bedürfnisse verlängert werden kann.