Was die zweite Frage anbelangt, so weist der
Vorsitz darauf hin, dass – wie dem Herrn Abge
ordneten sicherlich bekannt ist – in der Entscheidung Nr. 1364/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Leitlinien für die transeuropäischen Energienetze und zur Aufhebung der Entscheidung 96/391/EG und der Entscheidung Nr. 1229/2003/EG
eine Gasfernleitung zwischen Russland und Deutschland, die durch die Ostsee oder
...[+++] „über die Offshore-Route“ verläuft, an folgenden drei Stellen erwähnt wird: