In diesem Rahmen möchte ich
bestimmte wichtige Punkte hervorheben, die an erster Stelle stehen sollten: erstens, die
Notwendigkeit, die Ziele und Formen der staatlichen Beihilfen und des Systems zur Überwachung und Bekanntmachung staatlicher Beihilfen neu zu bestimmen; zweitens, die Gewährleistung von Rechtsklarheit in der Frage, was bei Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, wo allerhöchste Ausgewogenheit als das grundlegendste
Kriterium angesehen werden ...[+++] sollte, als staatliche Beihilfe gilt, und ferner die Differenzierung der staatlichen Beihilfen zwischen kleinen und großen staatlichen Unternehmen und die Förderung von Unternehmensbeihilfen, die mit starken Steueranreizen verbunden werden sollte.